oHG Haftung: Verantwortlichkeiten und Risiken Übersicht

- Auf dieser Seite
- Grundzüge und Charakteristika einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
- Entscheidungsfindung bei der Gründung: oHG, GbR oder GmbH
- Schritte zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) in Deutschland
- Haftungs- und Gewinnverteilungsregeln in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
- Geschäftsführungsregeln in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
- Fazit
Bei der Entscheidung für eine geeignete Rechtsform für ein neues Unternehmen stehen Gründer vor verschiedenen Optionen, jede mit ihren spezifischen Merkmalen und Anforderungen. Die Wahl zwischen einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hängt von Faktoren wie der Unternehmensgröße, der gewünschten Haftungsstruktur und den Kapitalanforderungen ab. Diese Entscheidung beeinflusst wesentliche Aspekte des Unternehmens, wie Haftung, Steuerbelastung und Geschäftsführung.
Grundzüge und Charakteristika einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
Gründungsprozess der oHG: Ein zentraler Aspekt bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist die Erstellung einer Gesellschaftssatzung. Diese Satzung legt die Grundlagen und Regelungen der oHG fest. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Dieser formale Akt besiegelt die Existenz der oHG rechtlich.
Kapitalanforderungen: Interessanterweise ist für die Errichtung einer oHG kein spezifisches Startkapital erforderlich. Dies unterscheidet die oHG von anderen Gesellschaftsformen, bei denen oft ein Mindestkapital vorgeschrieben ist.
Geschäftsführung und Vertretung: In der Regel wird die oHG gemeinschaftlich von allen Gesellschaftern geführt, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Diese gemeinsame Führung spiegelt den kooperativen Charakter der oHG wider.
Haftungsstruktur in der oHG und Besteuerungsmodell
Ein Schlüsselelement der oHG ist die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter. Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf das private als auch auf das betriebliche Vermögen der Gesellschafter. Diese Regelung bedeutet, dass im Falle finanzieller Verpflichtungen der oHG die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften.
Die Besteuerung bei einer oHG hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst sind die Gesellschafter entweder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig, zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag an. Darüber hinaus ist die oHG selbst verpflichtet, Gewerbesteuer zu entrichten. Ferner unterliegt sie der Umsatzsteuer und, abhängig von der Einkommenssituation, der Einkommensteuer.
Vor- und Nachteile einer oHG
Vorteile einer oHG:
- Hohe Kreditwürdigkeit: Durch die persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Eigenständige Vertretung: Jeder Gesellschafter kann das Unternehmen allein vertreten.
- Gemeinsame Haftung: Teilen des Risikos unter den Gesellschaftern.
- Gewerbesteuerabzug: Bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro.
Nachteile einer oHG:
- Unbeschränkte Haftung: Persönliches Vermögen der Gesellschafter ist involviert.
- Komplexeres Gründungsverfahren: Im Vergleich zu einfacheren Unternehmensformen.
Buchführungspflicht: Erfordert detaillierte Aufzeichnungen und regelmäßige Berichterstattung.
Entscheidungsfindung bei der Gründung: oHG, GbR oder GmbH
Die Entscheidung zwischen einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hängt oft von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab.
- oHG-Gründung: Erfordert die Eintragung ins Handelsregister.
- GbR-Gründung: Eine freiwillige Anmeldung genügt, aber bei Erreichen einer bestimmten Größe oder eines Umsatzes wandelt sie sich automatisch in eine oHG um. Es gibt keine feste Grenze für diese Umwandlung; sie wird anhand verschiedener Kriterien wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Geschäftsgröße bewertet. Häufig gilt ein Umsatz von über 250.000 Euro und mehr als fünf Angestellte als Indikator für den Übergang zur oHG.
Im Gegensatz zur oHG und GbR bietet eine GmbH den Vorteil, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt.
Andere Unternehmensformen
- Einzelunternehmen: Ideal für Freiberufler oder Kleinunternehmer.
- UG (Unternehmergesellschaft): Oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet, eine Option für kleinere Unternehmen.
- Kleine AG (Aktiengesellschaft): Eine Alternative für Unternehmen, die eine andere Struktur bevorzugen.
Schritte zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) in Deutschland
Der erste und unerlässliche Schritt zur Gründung einer oHG ist die Ausfertigung eines Gesellschaftsvertrags durch mindestens zwei Gründungspartner. Dieser Vertrag ist das Fundament der Gesellschaft und muss bestimmte Kerninformationen beinhalten:
- Persönliche Daten der Gesellschafter (Namen und Adressen)
- Details zu den Beiträgen der Gesellschafter (Höhe und Art)
- Der verfolgte Geschäftszweck der oHG
- Regelungen für den Austritt aus der Gesellschaft
- Modalitäten zur Gewinn- und Verlustverteilung
- Vereinbarungen für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters
- Abfindungsmodalitäten für ausscheidende Gesellschafter
- Richtlinien zur Kreditaufnahme
Nach dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist die notarielle Eintragung der oHG ins Handelsregister notwendig. Dies legitimiert die Gesellschaft rechtlich. Anschließend folgen weitere Schritte:
- Anmeldung beim lokalen Gewerbeamt
- Erledigung der steuerlichen Formalitäten beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Registrierung bei der zuständigen Handelskammer
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist in der Regel jedem Gesellschafter individuell gestattet, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht anderslautende Regelungen vor. Die Gesamtkosten für diese Registrierungsprozesse belaufen sich üblicherweise auf etwa 400 Euro.
Haftungs- und Gewinnverteilungsregeln in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
Ein charakteristisches Element der oHG ist die umfassende Haftungspflicht ihrer Gesellschafter. Gemäß den §§ 128 und 105 HGB sind sie direkt, unbeschränkt und persönlich haftbar, und zwar nicht nur mit dem Betriebs-, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Diese Art der Haftung geht weit über das bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder AG, übliche Maß hinaus. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass im Falle des Ausfalls eines Gesellschafters die verbleibenden Gesellschafter für die Schulden der oHG aufkommen müssen.
Haftungsrisiken und Nachhaftung
Neue Mitglieder einer oHG übernehmen gemäß § 130 HGB Haftungsverpflichtungen für Schulden, die vor ihrem Einstieg in die Gesellschaft aufgelaufen sind. Darüber hinaus sind ausscheidende Gesellschafter gemäß § 160 Absatz 1 HGB einer sogenannten Nachhaftung unterworfen. Diese Nachhaftung dauert fünf Jahre an und beginnt entweder mit der Registrierung ihrer Austrittserklärung im Handelsregister oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gläubiger von ihrem Austritt Kenntnis erlangen.
Gewinnverteilung in der oHG
Die Verteilung von Gewinnen in einer oHG folgt spezifischen Regeln. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) basiert die Gewinnausschüttung nicht auf gleichen Anteilen, sondern orientiert sich am Wert der jeweiligen Einlage der Gesellschafter. Nach dem Gesetz erhält jeder Gesellschafter zunächst 4 % seines Kapitalanteils. Der darüber hinausgehende Gewinn wird gleichmäßig verteilt. Abweichende Regelungen können jedoch im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Besteuerung von oHGs
Die Gesellschafter der oHG müssen auf ihre Gewinnanteile Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, je nach ihrem Status als natürliche oder juristische Person, sowie den Solidaritätszuschlag entrichten.
Das Unternehmen selbst ist lediglich zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Außerdem unterliegt der Umsatz der oHG der Umsatzsteuer. Die Einkünfte werden entsprechend einem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Geschäftsführungsregeln in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
In einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) fungieren die Gesellschafter in der Regel gleichzeitig als Geschäftsführer, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag legt etwas anderes fest. Falls bestimmte Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag explizit als Geschäftsführer benannt werden, sind die anderen Gesellschafter von der Geschäftsführungstätigkeit ausgenommen.
Spezifische Regelungen im Gesellschaftsvertrag
Gemäß § 125 HGB können im Gesellschaftsvertrag folgende Aspekte geregelt werden:
- Die Zuteilung der Geschäftsführungsaufgaben an einen oder mehrere Gesellschafter.
- Die Anforderung der Gesamtvertretung, bei der alle geschäftsführenden Gesellschafter gemeinsam Entscheidungen treffen müssen, wie zum Beispiel bei wichtigen Kaufentscheidungen.
Buchführungspflichten der oHG
Als Personengesellschaft ist die oHG zur Buchführung verpflichtet. Sie muss am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung in deutscher Sprache und in Euro vorlegen.
Während eine generelle Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses für eine oHG nicht erforderlich ist, gibt es Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten für Kreditinstitute oder Unternehmen, die dem Gesetz über die Rechnungslegung bestimmter Unternehmen und Unternehmensgruppen unterliegen. In diesen Fällen sind weiterführende Prüfungen und eine Offenlegung des Jahresabschlusses erforderlich.
Fazit
Die Auswahl der Unternehmensform ist ein entscheidender Schritt für Start-ups und etablierte Unternehmen. Eine oHG bietet Flexibilität und einfache Gründungsbedingungen für kleinere Unternehmen, bringt jedoch eine unbeschränkte Haftung mit sich. Eine GbR eignet sich für kleinere Unternehmungen, wobei eine Umwandlung in eine oHG bei Wachstum und Erreichen bestimmter Schwellenwerte erfolgt. Die GmbH hingegen ermöglicht eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen, was für Unternehmer mit größeren Risiken oder Investitionsvorhaben attraktiv sein kann. Letztlich hängt die Entscheidung von den individuellen Zielen, Ressourcen und Risikobereitschaft der Unternehmer ab.
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- Entscheidungsfindung bei der Gründung: oHG, GbR oder GmbH
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- Haftungs- und Gewinnverteilungsregeln in einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
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