Mit einem Einkommensteuerrechner können Sie schnell eine grobe Schätzung Ihrer voraussichtlichen jährlichen Steuerlast sowie Ihres Nettoeinkommens erhalten, indem Sie nur wenige Angaben eingeben. So bekommen Sie einen klaren Überblick über Ihre steuerliche Situation und können besser einschätzen, ob am Jahresende eine Steuererstattung zu erwarten ist oder ob eine Nachzahlung fällig wird.
Einkommensteuer-Rechner
So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner?
Der Einkommensteuer-Rechner berechnet auf Grundlage der im Formular eingegebenen Daten die voraussichtliche jährliche Steuerlast sowie das Nettoeinkommen.
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Wählen Sie das Steuerjahr und das Bundesland aus.
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Aktivieren Sie das entsprechende Feld, wenn eine gemeinsame Veranlagung für Ehepaare gewünscht ist.
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Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
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Ergänzen Sie bei Bedarf außerordentliche Einkünfte, Abfindungen, Jubiläumsgelder sowie Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
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Wählen Sie den Kirchensteuerstatus aus (falls zutreffend).
Einkommensteuer-Rechner wendet die aktuellen Steuersätze an und ermittelt daraus eine realistische Steuerbelastung. So erhalten Nutzer einen schnellen Überblick darüber, wie viel Nettoeinkommen am Jahresende verbleibt und ob eine Steuererstattung oder Nachzahlung zu erwarten ist.
Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das gesamte Einkommen einer Person in Deutschland. Sie wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens berechnet, also nach Abzug bestimmter Freibeträge und Ausgaben. Die Höhe der Steuer ist progressiv gestaltet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Die Einkommensteuer wird in der Regel im Rahmen der jährlichen Steuererklärung endgültig festgesetzt.
So wird die Einkommensteuer berechnet
Wie berechnet man das Einkommen für ein Jahr?
Man berechnet das Einkommen für ein Jahr, indem man alle Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensarten eines Kalenderjahres zusammenrechnet.
Das Einkommen setzt sich aus sieben Einkunftsarten zusammen:
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (auch im Rahmen von Personengesellschaften)
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn und Gehalt)
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Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Gewinne aus Aktien
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Sonstige Einkünfte, z. B. aus der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter
Wie bestimmt man die Steuerbasis?
Von diesem Betrag werden zunächst alle steuerlich zulässigen Freibeträge abgezogen. Dazu gehört insbesondere der Grundfreibetrag, der aktuell bei 12.348 Euro pro Person liegt und bei zusammen veranlagten Ehepaaren entsprechend verdoppelt wird. Darüber hinaus können bestimmte Sonderzahlungen das zu versteuernde Einkommen beeinflussen.
Außerordentliche Einkünfte sind einmalige oder unregelmäßige Einnahmen, die zusätzlich zum zu versteuernden Einkommen berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:
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Abfindungen (z. B. bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses)
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Jubiläumsgelder (einmalige Zahlungen zum Arbeitsjubiläum)
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sonstige außerordentliche oder unregelmäßige Einkünfte (z. B. bestimmte Kapitalgewinne)
Entgeltersatzleistungen ersetzen vorübergehend einen Teil des regulären Einkommens und sind grundsätzlich steuerfrei. Dazu zählen beispielsweise:
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Arbeitslosengeld
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Kurzarbeitergeld
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Elterngeld
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Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zur Altersteilzeit
Obwohl diese Leistungen nicht direkt besteuert werden, können sie sich dennoch auf die Höhe der Einkommensteuer auswirken. Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt, durch den sich der persönliche Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen kann.
Erst nach Abzug all dieser Freibeträge und Ausgaben ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
Danach wird auf dieses zu versteuernde Einkommen der Einkommensteuersatz angewendet. Daraus ergibt sich die Einkommensteuer, die gegebenenfalls um den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer ergänzt wird.
Wie funktioniert die progressive Besteuerung?
In Deutschland wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach einem progressiven Steuersystem besteuert. Das bedeutet: Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der persönliche Steuersatz. Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleiben steuerfrei. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze steigt der Steuersatz schrittweise an und kann – abhängig von der Höhe des Einkommens – bis zum Spitzensteuersatz reichen.
Wichtig ist dabei, dass nicht das gesamte Einkommen mit demselben Prozentsatz besteuert wird. Stattdessen wird das Einkommen in verschiedene Bereiche aufgeteilt, auf die jeweils unterschiedliche Steuersätze angewendet werden. Verdient eine Person beispielsweise mehr und rutscht in eine höhere Steuerstufe, gilt der höhere Steuersatz nur für den Teil des Einkommens, der oberhalb der jeweiligen Grenze liegt. Dadurch steigt die Steuerlast schrittweise und nicht sprunghaft.
Einkommensteuertabelle 2026
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Einkommen |
Steuersatz |
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bis 12.348 € |
0 % (Grundfreibetrag) |
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12.349 € – 17.799 € |
der Steuersatz steigt schrittweise von ca. 14 % auf 24 % |
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17.800 € – 69.878 € |
der Steuersatz steigt schrittweise von ca. 24 % auf 42 % |
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69.879 € – 277.825 € |
42 % |
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ab 277.826 € |
45 % (Reichensteuer) |
Wie hoch ist die Kirchensteuer in den Bundesländern?
Die Höhe der Kirchensteuer in Deutschland hängt vom jeweiligen Bundesland sowie von der Kirchenmitgliedschaft ab. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 % der Einkommensteuer, während in allen anderen Bundesländern 9 % erhoben werden. Wer keiner kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer (0 %).
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe auf die Einkommensteuer in Deutschland. Er wurde ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und wird heute nur noch von bestimmten Steuerpflichtigen gezahlt. Ob der Solidaritätszuschlag anfällt, hängt von der Höhe der Einkommensteuer ab: Geringere und mittlere Einkommen sind in der Regel davon befreit, während er bei höheren Einkommen weiterhin erhoben wird.
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
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Angestellte erhalten ihr Einkommen in der Regel im Rahmen eines Arbeitsvertrags, wobei alle Steuerabzüge automatisch vom Arbeitgeber vorgenommen werden.
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Selbstständige und Freiberufler hingegen sind selbst für die Zahlung ihrer Steuern verantwortlich und müssen in der Regel regelmäßige Vorauszahlungen leisten. Die Einkommensteuer wird in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung geleistet und nach Abgabe der Steuererklärung mit der tatsächlich festgesetzten Steuerschuld verrechnet.
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Wichtig ist, dass Einzelunternehmer die Einkommensteuer nicht auf den Gesamtumsatz, sondern auf den Gewinn zahlen. Die Steuerbemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den zulässigen Betriebsausgaben.
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Wenn neben einer Hauptbeschäftigung zusätzlich eine weitere Tätigkeit ausgeübt wird, müssen in der Steuererklärung sowohl die Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis als auch die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit angegeben werden.
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Sowohl für kleine als auch für mittelständische Unternehmen gilt keine gesonderte Einkommensteuer. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Regeln der Einkommensteuer. Maßgeblich ist dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, der sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben ergibt.
Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig?
Einkommensteuervorauszahlungen werden in der Regel vierteljährlich geleistet. Die Zahlungstermine sind meist der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt auf Basis des erwarteten Einkommens festgelegt und kann sich bei Änderungen der Einkommenssituation anpassen.
FAQ
Was ist ein Einkommensteuer-Rechner und wozu dient er?
Ein Einkommensteuer-Rechner ist ein Online-Tool, mit dem die voraussichtliche Höhe der Einkommensteuer sowie das Nettoeinkommen berechnet werden kann. Dabei werden Angaben wie Einkommen und mögliche Freibeträge berücksichtigt. Der Rechner hilft dabei, die persönliche Steuerbelastung besser einzuschätzen und frühzeitig zu erkennen, ob am Jahresende eine Steuernachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen. Die Einkommensteuer wird hingegen auf das gesamte Jahreseinkommen berechnet und erst im Rahmen der Steuererklärung endgültig festgesetzt. Bereits gezahlte Lohnsteuer wird dabei angerechnet.
Wann muss ich Einkommensteuer zahlen?
In Deutschland wird Einkommensteuer erst fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 Euro pro Person. Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt vollständig steuerfrei. Nur der Betrag, der darüber liegt, wird nach dem progressiven Steuertarif besteuert.
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland. Es ergibt sich aus dem Gesamteinkommen einer Person, von dem bestimmte Freibeträge sowie abzugsfähige Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Erst dieser reduzierte Betrag wird für die Anwendung des Einkommensteuersatzes verwendet.